Medienrecht
Der Rechtsstatus von Schule als nicht-privat und nicht-öffentlich macht es für Lehrer schwierig zu entscheiden, welche Medien denn nun im Klassenzimmer legal eingesetzt werden können. Das Internet erscheint als unermessliche Fundgrube, legal kann davon jedoch nur ein Bruchteil im Unterricht verwendet werden Alle unsere Medien haben den sogenannten V+Ö Status und dürfen im Klassenzimmer und auf Schulveranstaltungen gezeigt werden. Diese Zusatzrechte erwerben wir im Auftrag von Stadt und Kreis. Hier finden Sie einige wichtiger medienrechtliche Fragen und Antworten, die wir für Sie zusammengestellt haben.
1) Welches Ziel hat das Urheberrecht?
Das Urheberrechtsgesetz will in erster Linie die kontinuierliche Schaffung neuer geistiger, wissenschaftlicher und kultureller Werke fördern, indem es geistig schöpferischen Menschen die Möglichkeit verschafft, von ihren Produkten zu leben. Zudem schränkt das Urheberrecht die Verfügungsgewalt von Schöpfern und Verwertern geistiger Werke zugunsten der Nutzung durch die Allgemeinheit ein.
2) Was ist ein Werk?
Jede erkennbar eigenständige geistige Leistung eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen
3) Was sind Schulprivilegien?
Nutzungsformen geschützter Werke für die schulische Bildung sind unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei zugelassen.
4) Welchen Rechtsstatus hat Schule und Unterricht aus Sicht der Kultusministerien?
Lehrplangemäßer Unterricht ist „nicht-öffentlich“, „Schulveranstaltungen“, die mehr als eine Klasse/Unterrichtsgruppe umfassen, werden als „öffentlich“ gesehen
5) Darf man Schülern live Funk- und Fernsehsendungen zeigen?
Ja, aber das Medium muss im Original gezeigt werden (nicht als Kopie).
6) Darf man Schülern am Beamer Internetseiten zeigen?
Ja, Bedingung: altersgerecht verständlich, kein Verstoß gegen den Jugendschutz.
7) Sie haben einen Film über „Gesunde Ernährung“ im Internet gekauft. Dürfen sie diesen im Unterricht einsetzen?
Ja, denn Sie haben dafür bezahlt.
8) Was versteht man unter „Kollegenhilfe“?
Lehrer dürfen ihre legal erworbenen Medien auch an Kollegen an der Schule weitergeben.
9) Darf die Tanzgruppe am Schulfest zu einem als MP-3 geladenen Radiohit tanzen?Schulfeste sind öffentliche Veranstaltungen, für die Musik sind bei der GEMA Aufführungsrechte zu bezahlen.
10) Wieviel Prozent eines Werkes dürfen Lehrer im Unterricht einsetzen?
- 100% bei Werken mit freier Lizenz
- 15% eines Werks (max. 20 Seiten), bis 2023 auch aus Schulbüchern und Arbeitsheften
- 100% Bilder
- Alle Liedtexte
- 100% vergriffener Werke
- Beiträge in Zeitschriften
11) Darf ein Lehrer bei einer Veranstaltung filmen und Ausschnitte davon seinen Schülern zeigen?
Nach § 60 UrhG nein!
12) Dürfen Lehrer Unterrichtsunterlagen in Copyshops kopieren lassen?
Nein, das muss in der Schule erfolgen!
13) Dürfen Lehrer Schülern Unterrichtsmaterialien digital per Mail zur Verfügung stellen?
Ja.
14) Welche Einschränkung gilt für die Speicherung von Unterlagen auf Lernplattformen?
Unterlagen dürfen nur für geschlossene Gruppen der Lehrkraft zur Verfügung gestellt werden, die von der Lehrkraft ein ganzes Jahr unterrichtet werden.
15) Wann hat ein Werk einen geringen Umfang und dürfen diese über Lernplattformen zur Verfügung gestellt werden?
Seitenumfang bis 25, Filme, Audios bis 5 Min, Bilder und Grafiken
Ja.
16) Welche beiden Regeln gelten für die Nutzung eines Werkes?
Quellenangabe und Änderungsverbot, Sprachwerke dürfen aber vereinfacht werden, auf die Änderungen soll hingewiesen werden, z.B. Quellenangabe und Zusatz „sprachlich vereinfacht“
17) Wie heißt die Rechtsnorm für kostenlose Software, die auch im Unterricht verwendet werden darf?
General Public Licence“ (GPL/GNU) General Public Licence“ (GPL/GNU), Beispiele: VLC, WordPress
18) Mit welchem Label müssen Medien gekennzeichnet sein, damit sie kostenlos im Unterricht verwendet werden darf?
CC Creative Commons
19) Darf man Medien oder Software mit GPL oder CC Lizenz weiter verbreiten?
Ja, aber bitte Quelle und Autor angeben!
20) Darf man CC oder GPL lizenzierte Medien in eigener Werke einbinden, verändern und weitergeben?
Grundsätzlich ja, ob das Medium dabei verändert werden darf, hängt von der Lizenzform ab (Veränderung erlaubt oder nicht).
21) Dürfen CC oder GPL lizenzierte Medien kommerziell verwertet werden?
Dies hängt ab von der Lizenzform ab!
22) Darf man OER Lizenzen (Open Ecucational Resources) im Unterricht einsetzen?Natürlich, genau dazu sind sie da.
23) Welches Gesetzeswerk schützt die „persönliche geistige Schöpfung“ und gilt dieses auch für Kinder?
Das Urheberrecht. Die Werke von Kindern sind dadurch auch geschützt.
24) Wer entscheidet, ob ein Werk eines Kindes veröffentlich werden darf?
Die Eltern müssen ihre schriftliche Erlaubnis geben.
25) Dürfen Lehrer ein Schülerwerk bei Lehrerfortbildungen einsetzen oder auf der Schulhomepage veröffentlichen?
Fortbildung: Nur mit Erlaubnis des Schülers. Homepage: Nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern, auch wenn der Name des Schülers nicht genannt wird.
26) Dürfen Lehrer ein Schülerwerk vor der ganzen Klasse besprechen und sagen, welche Note sie darauf gegeben haben?
Besprechen ja, die Notenbekanntgabe ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.
27) Dürfen Schüler in eine Präsentation für den Unterricht fremde Medien einbinden? Dürfen sie die PPT auch am Schulfest vorführen?
Im Unterricht ja, am Schulfest nein.
26) Zählen Klassenzimmer und Fachräume als öffentlicher Raum?
Ja, wenn sie auch außerhalb des Unterrichts und der Schule von schulfremden Personen genutzt werden, z.B. VHS-Kursen.
27) Wann dürfen Lehrer Schülerarbeiten nicht ohne Einverständnis der Schüler in der Schule ausstellen?
Wenn die Räume auch der Öffentlichkeit zugänglich sind.
28) Dürfen Schüler für einen Beitrag zu einem Filmwettbewerb einen Rap aus den Hitparaden einsetzen?
Nein, dafür sind GEMA Gebühren fällig, besser ist die Verwendung von gemafreier Musik.
29) Ihr Schulleiter möchte ein besonders gut gelungenes Projekt aus Ihrem Unterricht auf der Schulhomepage veröffentlichen. Können Sie ihm die Erlaubnis verweigern?
Nein, denn der Arbeitgeber, also das jeweilige Bundesland, besitzt das einfache Nutzungsrecht.
30) Wann müssen Computer durch einen Jugendschutzfilter geschützt werden?
Wenn der Computer nicht ständig unter Aufsicht steht.
31) Was bedeutet „Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“?
Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber entscheiden, ob und wem er seine personenbezogenen Daten zu welchem Zweck preisgibt.
32) Was besagt das Recht am eigenen Bild?
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Ausgenommen sind Bilder von Veranstaltungen, auf denen die Personen nur Beiwerk sind.
33) Dürfen Schüler im Unterricht mitfilmen oder Tonaufnahmen machen?
Nein, das ist grundsätzlich verboten!
34) Eine Schule setzt Lernsoftware und Office 365 ein. Bei beiden ist ein persönlicher Login erforderlich. Was muss die Schule vorher einholen?
Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung.
35) Dürfen Lehrer Schülerdaten in einer privaten Cloud speichern?
Nein, grundsätzlich nicht.
36) Dürfen Lehrer Schülerdaten auf ihren Privatrechnern speichern?
Ja, (noch) solange die Daten für den Unterricht erforderlich sind. Sind sie es nicht mehr, müssen sie umgehend gelöscht werden.